Wenn Sie Ihren Tank nicht mehr benötigen, weil Sie auf ein anderes Heizmedium umgestellt haben, oder weil Ihr alter Tank nicht mehr sanierungsfähig ist, empfiehlt sich die fachgerechte Demontage.
Darf nur von einem WHG-Fachbetrieb nach § 19 l WHG durchgeführt werden.
Dabei wird der Tank geöffnetund entgast, die Innenwände werden gereinigt und entölt. Der Tank wird explosionssicher zerschnitten, die klein geschnittenen Teile werden vorsichtig herausgetragen und ordnungsgemäß nach dem Abfallgesetz entsorgt. Durch den Einsatz eines Turbo-Gebläses wird eine Geruchs- und Rauchbildung vermieden.
Darf ebenfalls nur von einem WHG-Fachbetrieb nach § 19 l WHG durchgeführt werden.
Dabei wird der Tank geöffnet und entgast, die Innenwände werden gereinigt, entölt und alle ölführenden Leitungen gespült, alle Anschlüsse werden stillgelegt, die Leckflüssigkeit wird entfernt und eine Stilllegungsbescheinigung erstellt.
Anschließend wird die Stilllegung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf die Ordnungsmäßigkeit überprüft.
Unterirdische Tanks können auch fachgerecht entsorgt werden. Dabei werden Sie mit einem Bagger freigelegt und mittels eines Krans entfernt. Nach ordnungsgemäßer Stilllegung wird der Tank zerschnitten und gemäß dem Abfallgesetz entsorgt.
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